Erstaunlich! Eine Premiere sogar: Der Bundesrat stellt sich auf die Seite der Mieter*innen! In einer aktuellen Stellungnahme fordert er das Parlament auf, nicht auf die beiden parlamentarischen Initiativen einzutreten, die das Mietrecht angreifen.
Was die Initiative zur Untermiete angeht, ist er der Ansicht, dass die von der Rechtskommission auf Vorschlag des HEV-Präsidenten präsentierten strengeren Bestimmungen nicht gerechtfertigt sind, da sie sowohl für die Vermieterschaft als auch für die Mietenden mehr Verwaltungsaufwand verursachen würden. Darüber hinaus würden sie die Nutzung von Plattformen wie Airbnb erschweren.
Was die erleichterte Kündigung wegen Eigenbedarfs in der zweiten Initiative betrifft, so sieht der Bundesrat darin einen Eingriff in das Gleichgewicht zwischen den beiden Parteien des Mietvertrags. Er betont ausserdem, wie dies auch der Mieterinnen- und Mieterverband schon immer gesagt hat, dass die geltenden Bestimmungen bereits die Möglichkeit vorsehen, den Mietvertrag bei dringendem Eigenbedarf zu kündigen.
Die Rechtskommission muss unbedingt aus der ideologischen Sackgasse herauskommen, in die sie von den Immobilienkreisen gedrängt wurde, zur Realität zurückkehren und dem Nationalrat ebenfalls vorschlagen, nicht auf die beiden parlamentarischen Initiativen einzutreten.
Sollte das Parlament gegen jede Vernunft diesem Angriff auf das Mietrecht doch zustimmen, wird der MV dank Ihrer grosszügigen finanziellen Unterstützung die nötigen Referenden ergreifen.
Viele Mieter*innen scheuen sich, bei Knatsch mit der Vermieterschaft zur Mietschlichtungsbehörde zu gehen. Doch das Unbehagen ist oft unbegründet.
Sichtlich angespannt sitzt die Mieterin Ruth Häberli im Verhandlungssaal der Mietschlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland. Diese ist eine von vier Schlichtungsbehörden im Kanton Bern und örtlich für das Verfahren von Ruth Häberli zuständig, die in Erlach wohnt.
«Ich begrüsse Sie zur heutigen Schlichtungsverhandlung», eröffnet die Frau in der Mitte die Verhandlung. «Zu meiner Linken sitzt Fachrichterin Huber, zu meiner Rechten Fachrichterin Jaggi. Das Protokoll verfasst Herr Meier. Mein Name ist Stucki, ich bin die Vorsitzende und für dieses Verfahren zuständig.»
Paritätische Schlichtungsbehörde
Dass so viele Personen an der Verhandlung anwesend sind, überrascht Häberli. Der Grund dafür ist, dass die Schlichtungsbehörde paritätisch zusammengesetzt ist. An jeder Verhandlung wirkt je ein*e Fachrichter*in aus dem Kreis des Mieterinnen- und Mieterverbands sowie vonseiten des Hauseigentümerverbands mit. So wird sichergestellt, dass Mieter*innen und Vermieter*innen gleichermassen vertreten sind und dass die Fälle unter juristischen Gesichtspunkten und unter Einbezug von Fachwissen und Erfahrung im Mietwesen der betroffenen Region beurteilt werden.
Die Fachrichter*innen dürfen den Parteien bei der Verhandlung Fragen stellen. Oft hören sie aber nur aufmerksam zu. Ihr Einsatz erfolgt erst später hinter verschlossenen Türen, wenn sich die Schlichtungsbehörde zur Beratung zurückzieht. Obwohl sie die Sicht ihrer jeweiligen Seite ins Verfahren einbringen, fungieren sie nicht als Anwält*innen. Fachrichter*innen müssen objektiv bleiben und sind nur ihrem Gewissen und Fachwissen verpflichtet. Geleitet wird das Verfahren von einer neutralen vorsitzenden Person.
Obligatorischer Schlichtungsversuch
Wollen Mieter*innen einen Anspruch gegenüber der Vermieterschaft auf dem Rechtsweg geltend machen, müssen sie in den meisten Fällen zuerst an einem Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde teilnehmen. Dasselbe gilt umgekehrt, wenn die Vermieterschaft rechtlich gegen die Mieterschaft vorgehen will. In diesem niederschwelligen und kostenlosen Verfahren wird versucht, die Streitenden in einem frühen Stadium vor einem aufwändigen und teuren Prozess zu bewahren. Das Schlichtungsverfahren trägt zum sozialen Frieden bei und entlastet gleichzeitig die Gerichte. Diese kommen erst dann zum Zug, wenn keine Aussöhnung zwischen den Parteien möglich ist.
Einleitung des Verfahrens
Ruth Häberli hat seit längerem Schimmel in ihrem Schlafzimmer, ihr Vermieter hat bis heute nichts dagegen unternommen. Nachdem sie den Mietzins bei der Schlichtungsbehörde fristgerecht und unter Beachtung sämtlicher Formalitäten korrekt hinterlegt hatte, schickte sie der Schlichtungsbehörde ein schriftliches Schlichtungsgesuch, zusammen mit Kopien des Mietvertrags, des bisherigen Schriftverkehrs sowie Fotos. Sie hätte auch persönlich bei der Schlichtungsbehörde vorbeigehen und das Gesuch mündlich zu Protokoll geben können.
Im Schlichtungsgesuch musste Häberli die Gegenpartei, das Rechtsbegehren und den Streitwert angeben. Das Rechtsbegehren und der Streitwert geben Auskunft darüber, was die gesuchstellende Person überhaupt von der Gegenpartei will. Häberli will konkret, dass ihr Vermieter den Schimmel endlich beseitigt und ihr eine angemessene Mietzinsreduktion bezahlt. Beides kann sie später anlässlich der Schlichtungsverhandlung immer noch präzisieren oder ergänzen.
@Efeu
Persönliches Erscheinen
Da bei der Schlichtungsverhandlung wenn möglich eine gütliche Einigung – im Fachjargon «Vergleich» genannt – abgeschlossen werden soll, müssen die Verfahrensbeteiligten persönlich erscheinen. Beide Parteien können sich aber von einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen. Die Vermieterschaft kann sich ausserdem durch die Verwaltung vertreten lassen, sofern diese zum Abschluss eines Vergleichs bevollmächtigt ist. Ausnahmen vom persönlichen Erscheinen sind ein ausserkantonaler oder ausländischer Wohnsitz, eine Krankheit oder andere wichtige Gründe.
Ablauf des Verfahrens
Nach Bekanntgabe der Zusammensetzung der Schlichtungsbehörde fordert die Vorsitzende Häberli auf, ihre Rechtsbegehren zu bestätigen und ihre Standpunkte darzulegen. Im Anschluss an Häberlis kurzen Vortrag kommt auch der Vermieter zu Wort. Danach dürfen die Fachrichter*innen ihre Fragen stellen. Nachdem der Sachverhalt für sämtliche Anwesenden klar ist, werden Häberli und ihr Vermieter nach draussen geschickt, damit die Schlichtungsbehörde den Fall besprechen kann. Nach zehn Minuten werden die beiden wieder in den Saal gebeten. Die Vorsitzende präsentiert ihnen einen Lösungsvorschlag: Der Vermieter soll sich verpflichten, den Schimmel fachmännisch beseitigen zu lassen, und Häberli eine einmalige Mietzinsreduktion im Umfang von 150 Franken bezahlen. Häberli erscheint die Mietzinsreduktion zwar ein wenig dürftig, doch sie ist mit dem Vorschlag einverstanden. Auch der Vermieter ist einsichtig und stimmt zu. Der Vergleich wird schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet. Damit gibt es an der Einigung nichts mehr zu rütteln und das Verfahren ist beendet.
Alternativen bei Uneinigkeit
Hätte sich Häberli nicht mit ihrem Vermieter einigen können, so hätte ihr die Schlichtungsbehörde wohl die sogenannte Klagebewilligung erteilt. Diese wird im Regelfall der klagenden Partei ausgestellt. Häberli hätte darauf innert dreissig Tagen eine Klage beim Gericht einreichen müssen, wenn sie an ihrer Forderung hätte festhalten wollen.
In gesetzlich speziell vorgesehenen Fällen kann die Schlichtungsbehörde den Parteien auch einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Wird dieser innert zwanzig Tagen von keiner Partei abgelehnt, so wird er rechtskräftig. Andernfalls stellt die Schlichtungsbehörde eine Klagebewilligung aus. Bei Verfahren über eine Mietzinshinterlegung oder den Mietzins, bei Kündigung und Erstreckung des Mietverhältnisses erhält jeweils diejenige Partei die Klagebewilligung, die den Urteilsvorschlag abgelehnt hat. In den übrigen Fällen wird sie hingegen derjenigen Partei erteilt, die das Schlichtungsgesuch bei der Schlichtungsbehörde eingereicht hat. Bei einem Streitwert bis 2000 Franken kann die klagende Partei beantragen, dass die Schlichtungsbehörde einen Entscheid fällt. Die Schlichtungsbehörde ist jedoch frei, trotz dem Antrag eine Klagebewilligung auszustellen oder den Parteien einen Urteilsvorschlag zu unterbreiten.
In Altbauten wird oft noch pauschal abgerechnet und alle zahlen gleich viel für Heizung und Warmwasser. Bild: Joel Kaiser
Die Sparkampagne beim Heizen ist wichtig, damit wir gut durch den Winter kommen. Noch mehr Wirkung hat sie, wenn das Sparen auch finanziell belohnt wird. Das ist aber längst nicht überall garantiert.
In neueren Wohnungen ist es Standard: Jede Mietpartei bekommt die Heizkosten verrechnet, die sie selber verursacht hat. Das ist nichts als gerecht, denn der Verbrauch ist sehr unterschiedlich. Die einen mögen es wärmer, andere nehmen es nicht so genau mit dem Schliessen der Fenster, und wieder andere machen sich einen Sport daraus, den Energieverbrauch so stark wie möglich zu senken. In Neubauten und bei Sanierungen ist eine individuelle Abrechnung der Heizkosten in grösseren Liegenschaften Vorschrift. In Altbauten hingegen gilt dies – mit Ausnahme von Baselland und Basel-Stadt – nicht: Ausgerechnet dort, wo hohe Heizkosten entstehen, wird oft noch pauschal abgerechnet und alle zahlen gleich viel.
Wer also spart, profitiert kaum davon und ärgert sich unter Umständen über die Nachbar*innen, die den ganzen Winter das Fenster offen lassen. So kommt es, dass der Verbrauch der einen Partei bis zu drei Mal höher oder eben tiefer sein kann als derjenige der anderen, beim Warmwasser kann der Verbrauch eines verschwenderischen Haushalts sogar acht Mal höher sein als der eines sparsameren oder auch viel kleineren Haushalts. Da läppert sich schnell einmal etwas zusammen. In einem schlecht isolierten Haus machen diese Unterschiede nicht ein paar hundert, sondern 1000 bis 2000 Franken aus.
Kosten für individuelle Abrechnung sind gesunken Die individuelle Heizkostenabrechnung ist nicht gratis. Die Kosten für die Geräte und das Ablesen derselben können auf die Mietenden überwälzt werden. Die Preise sind aber gegenüber früher gesunken – Digitalisierung sei Dank. Gemäss Anbieter betragen die Kosten für eine Vierzimmerwohnung bei heutiger Installation noch rund 75 Franken pro Jahr für die Heizung und nochmals rund 20 Franken fürs Warmwasser (Amortisation und Abrechnung). Mit der individuellen Abrechnung bekommen nicht nur alle ihren effektiven Verbrauch verrechnet, sondern es gibt auch zusätzlich eine Sparmotivation: Ältere Studien gehen nämlich davon aus, dass allein durch die individuelle Abrechnung rund 10 bis 15 Prozent Heizkosten eingespart werden.
Der Bundesrat interessiert sich nicht für diese Unterschiede. Er lehnte im Sommer einen Vorstoss ab, der für alle Gebäude eine individuelle Heiz- und Warmwasserabrechnung verlangte. Das sei zu kompliziert und Sache der Kantone, hiess es. Die Antwort fiel damit arg lapidar aus: Erstens ist es der Bund, der bei Neubauten diese Abrechnung verlangt, und zweitens ist die Forderung gegenwärtig aktueller denn je: Mit den hohen Energiekosten bekommt das Anliegen zusätzliche Berechtigung. Will der Bundesrat die Mietenden in seiner Sparkampagne mitnehmen, sollte er ihnen auch einen finanziellen Anreiz zum Sparen beim Heizen anbieten.
Im ersten Halbjahr 2022 wurden rund 5 Prozent mehr miet- oder pachtrechtliche Schlichtungsverfahren eingeleitet als im Vorsemester, wie das Bundesamt für Wohnungswesen BWO meldet. Die langfristige Tendenz seit 2011 war eher sinkend. In 56,3 % der erledigten Fälle konnte dank der Schlichtung zwischen den Parteien eine Einigung durch einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder einen Klagerückzug erzielt werden. Einen markanten Anstieg von rund 4 auf rund 6 Prozent gab es insbesondere bei Verfahren wegen Streitigkeiten bei Mietzinserhöhungen. Im Kanton Genf verdreifachte sich dieser Anteil sogar fast (von 3,22 % auf 9,15 %).
Leerwohnungsziffer gesunken
Die Leerwohnungsziffer ist innert Jahresfrist um 0,23 Prozentpunkte gesunken. Am 1. Juni 2022 wurden in der Schweiz 61 496 Leerwohnungen gezählt, das entspricht 1,31 % des Gesamtwohnungsbestands (einschliesslich der Einfamilienhäuser). Ein solch deutlicher Rückgang der Leerstandquote innert Jahresfrist war letztmalig vor zwanzig Jahren zu beobachten. Insgesamt standen im Vergleich zum Vorjahr 9869 Wohnungen weniger leer, was einer Abnahme von markanten 13,8 % entspricht. Dies geht aus der Leerwohnungszählung des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.
Diskussion wird nicht fortgesetzt
Die Diskussionen des Bundes mit den Sozialpartnern zum Thema Mietrecht werden eingestellt. Darüber informierte das Bundesamt für Wohnungswesen BWO Anfang Oktober. Es wird zu diesem Thema auch nicht wie vorgesehen eine Expertengruppe geben. Die Konsultationen mit den Sozialpartnern des Mietwesens hätten ergeben, «dass die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Prozesses nicht gegeben sind», schreibt das BWO in einer Medienmitteilung. Der Mieterinnen-und Mieterverband hatte vor den Sommerferien die Teilnahme an einer Expertengruppe des BWO abgelehnt, weil er mit den vorgeschlagenen Fragestellungen und den Teilnahmebedingungen nicht einverstanden war (M+W 4/22).
Seit dreissig Jahren miete ich eine Wohnung in Solothurn. Da kein Kündigungstermin im Vertrag erwähnt ist, habe ich die Wohnung unter Einhaltung der vertraglichen dreimonatigen Kündigungsfrist auf den 30. November 2022 gekündigt. Mein Vermieter stellt sich nun auf den Standpunkt, ich könne erst per 31. März 2023 kündigen. Zu Recht?
Der Kündigungstermin bestimmt den Tag, an dem das Mietverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist endet. Laut Artikel 266a OR ist für die Bestimmung des Kündigungstermins zunächst die Vereinbarung im Mietvertrag relevant. Haben die Parteien keinen Kündigungstermin vereinbart, so gilt gemäss Artikel 266c OR der Ortsgebrauch. Ob es ortsübliche Termine gibt respektive wann diese sind, können Sie bei der Schlichtungsbehörde Ihres Wohnorts auf unserer Website abrufen. Nur falls es keinen Ortsgebrauch gibt, ist der Kündigungstermin bei Wohn- und Geschäftsräumen am letzten Tag des Monats am Ende einer dreimonatigen Frist. In Ihrem Mietvertrag haben Sie mit dem Vermieter keine Kündigungstermine vereinbart. Folglich sind die ortsüblichen Termine massgeblich. Dies sind in Solothurn der 31. März und der 30. September. Sie können die Wohnung deshalb tatsächlich frühestens auf den 31. März 2023 ordentlich kündigen. Gemäss Artikel 266a OR wird die Kündigung bei Nichteinhaltung von Kündigungsfrist oder -termin erst auf den nächsten Termin wirksam. Das bedeutet, dass Ihre Kündigung zwar gültig bleibt, aber erst auf den 31. März 2023 wirksam wird. Sie müssen Ihre Kündigung deshalb nicht wiederholen. Schneller aus dem Mietvertrag heraus kommen Sie, indem Sie dem Vermieter eine zahlungsfähige und zumutbare Nachmieterschaft präsentieren, die bereit ist, Ihren Mietvertrag zu übernehmen.
Ich ziehe aus und gebe in ein paar Tagen meine Wohnung ab. Im Antrittsprotokoll habe ich vermerkt, dass der Keller und der Backofen beim Einzug nicht sauber waren. Muss ich jetzt bei der Abgabe diese Einrichtungen geputzt abgeben oder kann ich mir diesen Aufwand sparen?
An sich wäre es logisch, dass Sie den Keller und den Backofen jetzt nicht putzen müssen. Falls es zum Streit darüber kommt, würde die Schlichtungsbehörde das womöglich auch so sehen und eine entsprechende Einigung vorschlagen. Streng rechtlich haben Sie den Anspruch auf eine vollständig gereinigte Wohnung beim Einzug und die Pflicht zum gründlichen Putzen beim Auszug – allerdings gibt es keinen zwingenden Zusammenhang. Lässt die Sauberkeit beim Einzug zu wünschen übrig, handelt es sich um einen Mangel, und Sie können eine Mietzinsreduktion verlangen oder darauf bestehen, dass der Vermieter nochmals putzen lässt. Beim Auszug müssen Sie auf jeden Fall gründlich putzen, ausser der Mietvertrag sieht etwas anderes vor. Idealerweise hätten Sie sich bei Mietbeginn auf dem Antrittsprotokoll bestätigen lassen, dass Sie den Keller und den Backofen beim Auszug nicht reinigen müssen. Dann wäre die Sachlage klar. Wenn sich Ihr Vermieter fair verhält, besteht er nicht darauf, dass Sie diese reinigen. Tut er das dennoch, und liegt Ihr Einzug nicht mehr als fünf Jahre zurück, so können Sie nach wie vor eine Entschädigung dafür verlangen, dass Keller und Backofen bei Mietbeginn nicht sauber waren.
Seit letztem Frühling hat der Mieterinnen-und Mieterverband den Bundesrat wiederholt aufgefordert, angesichts der steigenden Energiepreise Massnahmen zur Entlastung der Haushalte zu ergreifen. Der Bundesrat hält dies jedoch nicht für nötig. In der Herbstsession haben Parlamentarier*innen aus National-und Ständerat deshalb ein Paket von sieben Vorstössen zur Stärkung des Mieter*innenschutzes in der Energiekrise eingereicht:
Gefordert werden unter anderem ein besserer Kündigungsschutz für Mietende, die ihre Nebenkosten nicht bezahlen können, und die Einführung einer Obergrenze für Heiz-und Warmwasserkosten. Ein weiterer Vorstoss fordert vom Bundesrat eine Strategie für die Revision von Heizinstallationen. Durch eine regelmässige Heizungsreinigung könnten bis zu 15 % Energie eingespart werden.
Eigenmietwert geht zurück an den Absender
In der vergangenen Herbstsession wurde einmal mehr über eine mögliche Abschaffung des umstrittenen Eigenmietwerts debattiert. Die Maximalvariante der Wirtschaftskommission des Nationalrats (Abschaffung des Eigenmietwerts bei gleichzeitiger Beibehaltung der steuerlichen Abzüge), die der MV scharf kritisiert hatte, ging dem Nationalrat zu weit. Das Geschäft wurde zur Überarbeitung an die Kommission zurückgewiesen, die damit nochmals über die Bücher muss. Für den MV Schweiz ist klar: Laut Bundesverfassung müssen die 2,3 Millionen Miethaushalte und die 1,4 Millionen Eigentümerhaushalte steuerlich gleich belastet werden. Ein Vorschlag, der zu einer massiven Ungleichbehandlung der Mieter*innen gegenüber den Wohneigentümer*innen führt, ist inakzeptabel.
Vorstoss zu Mietzinskontrollen verschoben
Zwei für die Herbstsession traktandierte, gleichlautende Vorstösse von Carlo Sommaruga (Ständerat Genf) und Jacqueline Badran (Nationalrätin Zürich) für wirksame Mietzinskontrollen wurden weder vom National-noch vom Ständerat behandelt und auf eine nächste Session verschoben. Die Vorstösse berufen sich auf eine kürzlich erschienene Studie (BASS, 2022), die eine gewaltige Umverteilung im Mietwohnungsmarkt belegt: Aufgrund der zu hohen Renditen haben die Mietenden allein im letzten Jahr 10,5 Milliarden Franken zu viel an Mietzinsen bezahlt. Viele Renditen sind heute höher, als es das Gesetz erlaubt, bis anhin wird dies aber kaum kontrolliert. Der Vorstoss von Badran und Sommaruga fordert die Einführung einer periodischen Revisionspflicht der Renditen auf Mieteinnahmen.
Was glauben Sie: Wo entsteht der mit Abstand grösste Teil unseres Abfalls? – Es ist beim Abreissen von Häusern. Der Bauschutt, der dabei entsteht, beschert uns mehr als vier Fünftel unseres gesamten Abfallvolumens. Das ist gigantisch.
Und doch ist es auch heute noch etwas ganz Selbstverständliches, ganze Häuser abzureissen und am gleichen Ort neue zu bauen. Seit einigen Jahren regt sich allerdings Widerstand gegen die unökologische Lust am Neubau. Interessanterweise kommt er aus Architekturkreisen, wo das Bauen zum täglichen Brot gehört. Unsere Autorin Esther Banz hat sich in der Branche umgehört.
Neben Schutt verursacht das Abreissen ganzer Häuser auch viel Lärm. Um diesen geht es im zweiten Text unseres aktuellen Schwerpunkts. Wer in einer Stadt wie Zürich lebt, in der jedes Jahr Tausende von Häusern abgerissen und neue gebaut werden, wird ziemlich sicher irgendwann von Baulärm geplagt. Isabel Plana hat für ihren Text mit einer Betroffenen gesprochen. Und sie hat bei der Rechtsberatung nachgefragt, wie weit man als Mieter*in den Lärm tolerieren muss.
Zum Schluss noch dies: Seit ich vor dreieinhalb Jahren die Redaktion des M+W übernommen habe, habe ich immer wieder über den grossen, koordinierten Angriff der Immobilienlobby auf das Mietrecht berichtet. Über mehrere Jahre verteilt reichten deren Vertreter im Parlament zahlreiche Vorstösse ein, die den gesetzlichen Schutz der Mietenden angreifen. Jetzt geht es langsam in die Schlussrunde: In der Wintersession sollen zwei erste Gesetzesvorlagen dazu vom Nationalrat behandelt werden – mit den besten Chancen, angenommen zu werden. Kurz vor Druck dieses Hefts kam jedoch von unerwarteter Seite noch Bewegung in die Sache. Lesen Sie dazu den Kommentar von MV-Präsident Carlo Sommaruga und unseren Überblickstext.
Überall im Haus oder in der Wohnung schlummern Energiefresser, im Keller etwa, im Treppenhaus oder im Garten. Bild: 123rf
Mit den richtigen Sparmassnahmen lässt sich der Energieverbrauch bei der Beleuchtung massiv reduzieren.
In den Wintermonaten haben wir es gerne hell in den Wohnräumen. Das zeigt sich auch daran, dass sich die Zahl der Lampen in den Schweizer Haushalten in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt hat, auf durchschnittlich 24.
Mit «Lampe» wird übrigens im Fachjargon bloss das Leuchtmittel bezeichnet (z. B. Halogenlampe oder LED-Lampe). Die korrekte Bezeichnung für das gesamte Objekt, das bei uns im Wohnzimmer oder auf dem Nachttisch steht, ist «Leuchte».
Versteckte Energiefresser
Angesichts einer drohenden Mangellage beim Strom ist wichtig, dass viele kleine Sparmassnahmen im Alltag umgesetzt werden. Schöpft man alle Möglichkeiten aus, lassen sich bei der Beleuchtung bis zu 50 Prozent an Energie und Stromkosten einsparen. Zum Beispiel indem sie stets auf jenen Raum beschränkt wird, in dem man sich gerade aufhält. Im Treppenhaus, im Estrich oder im Keller lassen sich Bewegungsmelder installieren – das Licht geht aus, sobald man einen Raum verlässt.
Überall im Haus oder in der Wohnung schlummern Energiefresser, vor allem in Form alter Beleuchtungskörper, die gerne vergessen gehen. So etwa die Neonröhren im Keller und im Estrich oder die Glühlampe in der Hofbeleuchtung. Hier kann man konsequent auf gute LED-Produkte setzen, sowohl bei eingebauten als auch bei auswechselbaren Leuchtmitteln.
Weg mit Glühlampen & Co.
Alte Glühlampen und Halogenspots sowie Leuchtstoffröhren («Neonröhren») und Leuchtstofflampen gehören der Vergangenheit an. Letztere waren als «Energiesparlampen» in den Nullerjahren (2004 – 2010) bekannt dafür, dass sie «ewig» brauchten, bis sie hell wurden. Sie wurden durch LED-Leuchtmittel (licht-emittierende Diode) abgelöst. LED-Leuchten verbrauchen viel weniger Energie und haben eine Lebensdauer von über zwanzig Jahren. Sie sind ausserdem weit weniger problematisch bei der Entsorgung als etwa die alten Neonröhren. Trotzdem gehören auch sie nicht in den normalen Haushaltsabfall, weil sie Elektronik enthalten. Man kann sie aber in jedes Verkaufsgeschäft zur Entsorgung zurückbringen.
Alte Leuchten ersetzen
Alte Stehleuchten mit Halogenlampen oder -spots sollte man dringend ersetzen, sie verbrauchen viel Energie: Statt einer Stehleuchte mit einer 300-Watt-Halogenlampe verbraucht eine gute LED-Stehleuchte nur noch 15 Watt. Aktuell fördert das Programm «Alledin» den Ersatz von Halogen-Stehleuchten mit 100 Franken bei einer Neuanschaffung (www.alledin.ch).
«Topten» zeigt auf seiner Website seit Kurzem die effizientesten Steh-, Pendel- oder Wandleuchten mit austauschbaren LED-Lampen. Alle Topten-Leuchten werden in einem Messlabor mit einer passenden effizienten Lampe auf ihre Effizienz getestet.
Gestylte Lampen mit Milchglas oder dunklem Glas schlucken mehr Licht und sind daher weniger effizient. Umso wichtiger ist es, ein effizientes LED-Leuchtmittel einzusetzen. Smarte, via Handy oder Fernbedienung über WLAN steuerbare Beleuchtung ist zwar cool, verbraucht aber wegen des Standby-Betriebs mehr Strom und verleitet dazu, deutlich mehr Licht zu installieren, als notwendig wäre.
Erst testen
Beim Ersatz von Halogenspots oder auch anderen bestehenden Lampen empfiehlt es sich, zunächst nur eine einzige LED-Lampe zu kaufen und zuhause zu testen, wie diese wirkt und funktioniert. Grund: Weil die Transformatoren in Halogenspots auf die grössere Leistung ausgelegt sind, kann es mit «falschen» LED-Spots passieren, dass es flackert. Unsere Empfehlung: Beim Ersatz von Halogenspots durch LED-Lampen auf gute Qualität und die Dimmbarkeit achten; diese Lampen sind weniger anfällig für Spannungsschwankungen. Also besser erst testen, bevor man viele LED-Spots aufs Mal kauft, die dann nicht passen. Das passende Leuchtmittel findet man unter www.topten.ch/led.
Entsorgung & Recycling
Leuchten und Leuchtmittel werden kostenlos in allen Verkaufsstellen zurückgenommen. Die Recycling-und Rücknahmepflicht gilt jedoch nicht für die normalen Glühlampen und Halogenlampen. Diese können weiterhin über den Haushaltkehricht entsorgt werden. Neonröhren und Leuchtstofflampen (die alten «Energiesparlampen») gelten wegen des Quecksilbers als Sondermüll und müssen im Geschäft zurückgegeben werden.
Die drohende Energieknappheit und der Anstieg der Energiepreise gehören zu den dominanten Themen in der Öffentlichkeit – und auch in unserem aktuellen Heft.
Der Mieterinnen- und Mieterverband wird sich an der Energiesparkampagne des Bundes beteiligen – hatte er doch im März selber eine solche gefordert – und unter anderem auch Spartipps weitergeben. Aber eigentlich machen wir das auf unseren «Topten»-Seiten ja sowieso schon. In dieser Ausgabe geht es um das Heizen respektive darum, wie man auch mit weniger Heizen auskommt.
In unserem Miettipp geben wir Ihnen ausserdem Tipps, wie Sie kontrollieren können, ob Ihre Nebenkostenabrechnung korrekt ist, denn man sollte sich nicht darauf verlassen, dass diese stimmt. Beim Überprüfen haben schon manche Mietende Fehler gefunden und ein nettes Sümmchen zurückerhalten.
Wir haben ausserdem eine erfreuliche Geschichte aus Zürich im Heft über Mieter*innen, die sich gegen das Geschäft mit Zwischennutzungen gewehrt haben und ganz schön weit damit gekommen sind.
Vom Rechercheprojekt «Spotlight on BlackRock» erzählt unser zweiter längerer Text. Das Kollektiv «wav» machte sich auf die Spuren des weltweit grössten Investors BlackRock und fand unter anderem heraus, dass dieser in den letzten Jahren zum grössten Investor am Schweizer Immobilienmarkt geworden ist.
Aber lesen Sie selber – ich wünsche Ihnen eine gute Lektüre!
Heizung runter, Socken rauf – so geht Energiesparen. Bild: 123rf
Für Menschen mit kleinem Budget ist das Energiesparen längst Alltag, wie eine Studie des Bundes zeigt. Sie brauchen jetzt finanzielle Unterstützung.
In diesen Tagen startet der Bund seine schweizweite Energiesparkampagne. Der MV hat bereits im März eine solche gefordert und unterstützt die Massnahmen des Bundes (so bedenklich es im Grunde ist, dass es dafür eines Kriegs und einer daraus resultierenden Energieknappheit bedurfte). Tun wir also, was wir schon längst hätten tun sollen: Sparen wir Energie, wo wir können!
Potenzial ausgeschöpft
Doch das mit dem Können ist so eine Sache. Manche Menschen können kaum noch mehr Energie sparen, sie haben das Potenzial schon ausgeschöpft. Wenn man nämlich jeden Franken zweimal umdrehen muss, bevor man ihn ausgibt, und die Heizkosten einen massgeblichen Anteil an den fixen Ausgaben ausmachen, wird das Energiesparen zum Dauerthema im Alltag.
Das zeigt eine Studie der Bundesämter für Wohnungswesen (BWO) und Energie (BFE) aus dem Jahr 2019, die den Zusammenhang zwischen Einkommens- und Energiearmut untersuchte. Die Autor*innen stellten fest, dass Bevölkerungsgruppen mit tiefen Einkommen im Alltag über besondere Praxen verfügen, um die Energiekosten tief zu halten: dass etwa einzelne Zimmer nicht beheizt werden oder der Fernseher auch als Lichtquelle verwendet wird. Insgesamt würden sie aber «nur über beschränkte Handlungsmöglichkeiten [verfügen], ihre Energiekosten effektiv zu reduzieren». Zum Ausgleich wird vor allem beim Grundbedarf gespart, also bei Essen, Kleiderausgaben oder im Bereich der Freizeit und Mobilität.
Ungleiche Voraussetzungen
Die Studie zeigt aber auch, dass bereits die Grundvoraussetzungen ungleich sind: So wohnen Menschen mit tiefen Einkommen meist in günstigen, unsanierten Liegenschaften und profitieren deshalb viel seltener von erneuerbaren Energien und Energiesparmassnahmen als Menschen mit höherem Einkommen. Entsprechend sind sie besonders häufig von ungenügenden Infrastrukturen, nicht beeinflussbaren Energiekosten und deren finanziellen Folgen betroffen. Aus all den genannten Gründen dürften sich Menschen mit kleinem Budget gegenwärtig wohl eher vor den steigenden Energiekosten fürchten als vor der Energieknappheit. Denn im Gegensatz zu denen, die ihren Energiekonsum jetzt einfach ein wenig hinunterfahren, haben sie diese Möglichkeit schon ausgeschöpft. Was ihnen jetzt helfen würde, ist finanzielle Unterstützung, wie sie der Mieterinnen- und Mieterverband ebenfalls im März und erneut Mitte August gefordert hat. Der Bundesrat macht jedoch bis jetzt keine Anstalten, in dieser Sache etwas zu unternehmen. In seiner Antwort auf zwei Vorstösse, die dasselbe fordern, befand er Mitte August, er sehe «keinen Bedarf für dringende Massnahmen».