Ja zum Klimaschutzgesetz
Im Rahmen des Klimaschutzgesetzes, über das am 18. Juni abgestimmt wird, will der Bund während zehn Jahren jährlich 200 Millionen Franken für den Ersatz von Öl-, Gas-und Elektroheizungen einsetzen. Davon sind auch Mietende betroffen, deren Wohnung mit fossiler Energie beheizt wird. Viele Beispiele zeigen, dass es zu keinen wesentlichen Mietzinserhöhungen kommt, wenn einzig die Heizung ersetzt wird, wie es das Gesetz vorsieht. Wenn doch, können sie durch Einsparungen bei den Heizkosten kompensiert werden. Angesichts der stark gestiegenen Heizkosten ist ein Heizungsersatz gerade auch aus Sicht der Mietenden dringlicher geworden. Denn die Heizkosten werden direkt auf sie überwälzt.
Der MV empfiehlt deshalb ein Ja zum Klimaschutzgesetz. Gleichzeitig fordert der Verband, dass keine Fördergelder fliessen dürfen, wenn energetische Sanierungen zum Anlass genommen werden, Häuser abzureissen oder Kündigungen auszusprechen. Mietzinsaufschläge nach Sanierungen sollen zudem kontrolliert werden.
Diskriminierung beim Wohnen
Für Menschen mit einem kosovo-albanischen, türkischen, srilankischen oder eritreischen Namen ist es in der Schweiz systematisch schwieriger, eine Wohnung zu finden, als für Wohnungssuchende aus unmittelbaren Nachbarländern. Dies zeigt eine Grundlagenstudie des Forums für Migrations- und Bevölkerungsstudien auf. Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt wirkt sich auf mehreren Ebenen aus: Sie beeinflusst die vorhandenen Arbeitsmöglichkeiten, die Länge des Arbeitswegs, den Zugang zu Schulen, die Nähe zur Gesundheitsversorgung, die Möglichkeiten zur Erholung wie auch die Lärmbelastung.
Erfolg in Luzern gegen Airbnb
Die Stadtluzerner Stimmberechtigten haben Ja gesagt zu einer Verschärfung der Regeln für Vermietungsplattformen (vgl. Artikel im M+W 1/2023). Künftig dürfen Wohnungen noch an maximal 90 Tagen pro Jahr vermietet werden. Die Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» des Mieterinnen- und Mieterverbands wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 64,3 Prozent gutgeheissen.