Wer hat ein Zimmer frei?

Friedenstaube in Zürich: Seit Kriegsbeginn finden auch in der Schweiz regelmässig Demonstrationen gegen den Krieg in der Ukraine statt. Foto: Manuel Lopez

Auch Mietende haben das Recht, Geflüchtete bei sich aufzunehmen.

Das sagt das Mietrecht

Der Krieg in der Ukraine hat seit Ende Februar viele Menschen in die Flucht getrieben: Ende April waren es gemäss dem UNO-Flüchtlingshilfswerk UNHCR mehr als fünf Millionen. Mehrere Zehntausend Geflüchtete sind auch zu uns in die Schweiz gekommen, und die Zahl dürfte in den nächsten Wochen weiter ansteigen. Die Solidarität mit den Geflüchteten ist gross. Viele wollen helfen. Privatpersonen melden sich, um Zimmer, Wohnungen oder Ferienhäuser für Menschen aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen. Leere Schulhäuser oder Ferienheime werden wieder in Betrieb genommen, Hotels stellen Zimmer zur Verfügung. Die Angebote werden von der Flüchtlingshilfe und den Behörden überprüft und an Menschen aus der Ukraine vermittelt.

Aufruf an unsere Mitglieder

Auch Mieter*innen, die kein Wohneigentum besitzen, haben das Recht, ein Zimmer oder einen Teil ihrer Wohnung für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Der Mieterinnen- und Mieterverband ruft deshalb seine Mitglieder in Absprache mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und dem Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) dazu auf, die Behörden bei der Suche nach Wohnraum für geflüchtete Menschen zu unterstützen. Eine Unterbringung bei Privaten ist sehr wertvoll. Sie erleichtert den geflüchteten Menschen das Ankommen in der Schweiz, und der Alltag in einem privaten Haushalt fördert das Kennenlernen des Gastlandes und die kulturelle, soziale und politische Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

An die Unterkunft werden gemäss der Plattform Campax keine speziellen Anforderungen gestellt. Wichtig ist vor allem, dass die Menschen vorerst für mindestens 90 Tage bleiben können. Zusätzlich ist es wichtig, dass pro drei erwachsene Personen mindestens ein Zimmer verfügbar ist. Die Gäste sollten ausserdem uneingeschränkten Zugang zu Badezimmer und Küche haben. Was aus mietrechtlicher Sicht zu beachten ist, lesen Sie hier.

Können Sie Wohnraum zur Verfügung stellen?

Melden Sie sich entweder bei der Flüchtlingshilfe oder bei der Plattform Campax. Die beiden Organisationen arbeiten eng mit den verantwortlichen staatlichen Stellen zusammen.