Studierende wohnen überproportional häufig in Untermietsverhältnissen, eine Verschlechterung würde sie deshalb besonders stark treffen. Es gehört zur Lebensrealität, dass eine studierende Person mal einige Zeit im Ausland oder in einer anderen Stadt verbringt. Bei den vorliegenden Gesetzesänderungen wird nicht zwischen der vollständigen Untervermietung des Mietobjekts und der teilweisen Untervermietung unterschieden. Häufig wird ein Zimmer dann untervermietet, wenn sich die persönliche Situation der Mietpartei wesentlich ändert oder eine Person die Wohnung nicht alleine finanzieren kann, vielleicht will sie einfach auch Wohnraum sinnvoll nutzen.
Die heute vorhandenen Regeln sehen bereits eine Zustimmung der Vermieterschaft für eine Untermiete vor, jedoch ohne übertriebenen Formalismus. Mit dem massiven Formalismus dieser Untermietsverschlechterung würde eine Möglichkeit geschaffen, ausserordentlich zu kündigen. Diese Verschlechterung kommt im falschen Moment, denn die steigenden Mieten und Nebenkosten haben bereits viele Studierende vor erhebliche finanzielle Herausforderungen gestellt. Es wird immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Besonders in den grossen Städten ist der Wohnraum knapp.
Da 2020 das Studierenden-GA abgeschafft wurde und auch im nächsten Jahr die ÖV-Preise steigen werden, können Studierende auch nicht ausserhalb ihrer Studienstandortes leben. Die Mietrechtsverschlechterungen gefährden also auch den gleichen Chancenzugang zum Studium.
Shasime Osmani, Vorstandsmitglied Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS)