Sparen dank LED 

Überall im Haus oder in der Wohnung schlummern Energiefresser, im Keller etwa, im Treppenhaus oder im Garten. Bild: 123rf

Mit den richtigen Sparmassnahmen lässt sich der Energieverbrauch bei der Beleuchtung massiv reduzieren. 

In den Wintermonaten haben wir es gerne hell in den Wohnräumen. Das zeigt sich auch daran, dass sich die Zahl der Lampen in den Schweizer Haushalten in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt hat, auf durchschnittlich 24. 

Mit «Lampe» wird übrigens im Fachjargon bloss das Leuchtmittel bezeichnet (z. B. Halogenlampe oder LED-Lampe). Die korrekte Bezeichnung für das gesamte Objekt, das bei uns im Wohnzimmer oder auf dem Nachttisch steht, ist «Leuchte». 

Versteckte Energiefresser 

Angesichts einer drohenden Mangellage beim Strom ist wichtig, dass viele kleine Sparmassnahmen im Alltag umgesetzt werden. Schöpft man alle Möglichkeiten aus, lassen sich bei der Beleuchtung bis zu 50 Prozent an Energie und Stromkosten einsparen. Zum Beispiel indem sie stets auf jenen Raum beschränkt wird, in dem man sich gerade aufhält. Im Treppenhaus, im Estrich oder im Keller lassen sich Bewegungsmelder installieren – das Licht geht aus, sobald man einen Raum verlässt. 

Überall im Haus oder in der Wohnung schlummern Energiefresser, vor allem in Form alter Beleuchtungskörper, die gerne vergessen gehen. So etwa die Neonröhren im Keller und im Estrich oder die Glühlampe in der Hofbeleuchtung. Hier kann man konsequent auf gute LED-Produkte setzen, sowohl bei eingebauten als auch bei auswechselbaren Leuchtmitteln.

Weg mit Glühlampen & Co. 

Alte Glühlampen und Halogenspots sowie Leuchtstoffröhren («Neonröhren») und Leuchtstofflampen gehören der Vergangenheit an. Letztere waren als «Energiesparlampen» in den Nullerjahren (2004 – 2010) bekannt dafür, dass sie «ewig» brauchten, bis sie hell wurden. Sie wurden durch LED-Leuchtmittel (licht-emittierende Diode) abgelöst. LED-Leuchten verbrauchen viel weniger Energie und haben eine Lebensdauer von über zwanzig Jahren. Sie sind ausserdem weit weniger problematisch bei der Entsorgung als etwa die alten Neonröhren. Trotzdem gehören auch sie nicht in den normalen Haushaltsabfall, weil sie Elektronik enthalten. Man kann sie aber in jedes Verkaufsgeschäft zur Entsorgung zurückbringen. 

Alte Leuchten ersetzen 

Alte Stehleuchten mit Halogenlampen oder -spots sollte man dringend ersetzen, sie verbrauchen viel Energie: Statt einer Stehleuchte mit einer 300-Watt-Halogenlampe verbraucht eine gute LED-Stehleuchte nur noch 15 Watt. Aktuell fördert das Programm «Alledin» den Ersatz von Halogen-Stehleuchten mit 100 Franken bei einer Neuanschaffung (www.alledin.ch). 

«Topten» zeigt auf seiner Website seit Kurzem die effizientesten Steh-, Pendel- oder Wandleuchten mit austauschbaren LED-Lampen. Alle Topten-Leuchten werden in einem Messlabor mit einer passenden effizienten Lampe auf ihre Effizienz getestet. 

Gestylte Lampen mit Milchglas oder dunklem Glas schlucken mehr Licht und sind daher weniger effizient. Umso wichtiger ist es, ein effizientes LED-Leuchtmittel einzusetzen. Smarte, via Handy oder Fernbedienung über WLAN steuerbare Beleuchtung ist zwar cool, verbraucht aber wegen des Standby-Betriebs mehr Strom und verleitet dazu, deutlich mehr Licht zu installieren, als notwendig wäre. 

Erst testen 

Beim Ersatz von Halogenspots oder auch anderen bestehenden Lampen empfiehlt es sich, zunächst nur eine einzige LED-Lampe zu kaufen und zuhause zu testen, wie diese wirkt und funktioniert. Grund: Weil die Transformatoren in Halogenspots auf die grössere Leistung ausgelegt sind, kann es mit «falschen» LED-Spots passieren, dass es flackert. Unsere Empfehlung: Beim Ersatz von Halogenspots durch LED-Lampen auf gute Qualität und die Dimmbarkeit achten; diese Lampen sind weniger anfällig für Spannungsschwankungen. Also besser erst testen, bevor man viele LED-Spots aufs Mal kauft, die dann nicht passen. Das passende Leuchtmittel findet man unter www.topten.ch/led. 

Entsorgung & Recycling 

Leuchten und Leuchtmittel werden kostenlos in allen Verkaufsstellen zurückgenommen. Die Recycling-und Rücknahmepflicht gilt jedoch nicht für die normalen Glühlampen und Halogenlampen. Diese können weiterhin über den Haushaltkehricht entsorgt werden. Neonröhren und Leuchtstofflampen (die alten «Energiesparlampen») gelten wegen des Quecksilbers als Sondermüll und müssen im Geschäft zurückgegeben werden. 

Weitere Infos: www.topten.ch/wohnleuchten 

Autor: Stefan Hartmann, Topten