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Leerwohnungsziffer I 

Die Leerwohnungsziffer in der Schweiz ist erstmals seit 12 Jahren wieder rückläufig: Gemäss einer Studie des Bundesamtes für Statistik lag sie am Stichtag 1. Juni bei 1,54 Prozent. Eine Auswertung des MV von 400 Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohner*innen zeigt, dass zwei Drittel der Bevölkerung in einer Gemeinde mit Wohnungsknappheit wohnen (Leerwohnungsziffer < 1,5 %), fast die Hälfte in einer solchen mit Wohnungsnot (< 1 %). 

Leerwohnungsziffer II 

Für den Kanton Luzern hat die gesunkene Leerwohnungsziffer konkrete Auswirkungen: Ab November gilt im ganzen Kanton die Formularpflicht. Vermieter*innen müssen künftig beim Abschluss eines Mietvertrags den vorherigen Mietzins auf einem Formular bekannt geben. Eine Initiative des MV Luzern mit dieser Forderung wurde vor einem Jahr an der Urne angenommen. Da die Leerwohnungsziffer bislang über dem für die Einführung nötigen Wert von 1,5 % lag, musste der Entscheid nicht umgesetzt werden. 

Urteil im Fall «Mieterschutz» 

Der «Mieterschutzverband» muss seine Haupt-Internetadresse abgeben. Das hat das Obergericht Zug entschieden. Das Unternehmen ziele mit dieser auf eine Verwechslung mit dem Mieterinnen- und Mieterverband ab, was unlauter und damit strafbar sei. Die 20 Unterseiten, welche der Betreiber gemäss der ersten Instanz ebenfalls nicht mehr hätte verwenden dürfen, darf er jedoch behalten. Im Gegensatz zur Vorinstanz sprach das Gericht ihn von zwei weiteren Vorwürfen frei und halbierte die Busse auf 2700 Franken. 

Umzugsstudie der Post 

Vergangenes Jahr sind gemäss einer Studie der Post und der Umzugsplattform MOVU rund 450 000 Haushalte umgezogen – das entspricht etwa 700 000 Personen. Spitzenreiter bei den Umzugsmonaten ist der März mit 67 241 Umziehenden. Die meistgenannten Gründe für einen Umzug sind: die Vergrösserung des Wohnraums (31 % der Befragten), die Änderung der familiären Situation (25 %) und der Auszug aus dem elterlichen Zuhause (16 %).