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Umsetzung «Recht auf Wohnen» 

Das baselstädtische Parlament hat die Umsetzung der Initiative «Recht auf Wohnen» festgelegt, die 2018 angenommen wurde. Im Zentrum steht die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Wohnbaustiftung, mit welcher preisgünstiger Wohnraum erhalten werden soll. Die Stiftung hat ein Startkapital von 35 Millionen und soll ein Portfolio von bis zu 250 Wohnungen aufbauen. Damit, aber auch durch die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Wohnbauträgern, will der Regierungsrat bis 2050 den Anteil nicht spekulativen Wohnraums von heute 13,5 auf 25 Prozent erhöhen. 

Formularpflicht aufgehoben 

Weil die Leerwohnungsziffer gesunken ist, hat der Regierungsrat des Kantons Freiburg auf Anfang Jahr die Formularpflicht aufgehoben. Vermieter*innen sind bei einem Wohnungswechsel nicht mehr verpflichtet, den neuen Mietenden den Mietzins der Vormieterschaft auf einem offiziellen Formular mitzuteilen. Mittelfristig dürfte das zu einer Erhöhung der Mieten führen, weil weniger Anfangsmietzinse angefochten werden. 

Wohnen auf Zeit 

Die Hochschule Luzern (HSLU) hat in einem Projekt das Modell «Wohnen auf Zeit» erforscht. Die Idee dahinter: Wohneigentum zeitlich begrenzt nutzen – und nur für diese Zeit bezahlen. So soll der Erwerb eines Eigenheims für breite Bevölkerungskreise zugänglich werden. Das Modell der HSLU: Geht man bei einer Immobilie von einer Lebensdauer von hundert Jahren aus und bei der Nutzung von dreissig Jahren, müssen nur noch 30 Prozent des totalen Wertes bezahlt werden. Im Vergleich zur Miete fielen die Wohnkosten für Wohneigentum auf Zeit um rund fünfzehn Prozent tiefer aus. In Europa funktioniert erst ein einziges Objekt nach dem Prinzip: eine 14-stöckige Liegenschaft mit 42 Wohnungen in Bern. 

MV wächst weiter 

Der Mieterinnen- und Mieterverband kann für 2020 einen erfreulichen Mitgliederzuwachs von 2 Prozent vorweisen. Die Mitgliederzahl betrug Ende Jahr 224 927.