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Kein Gehör für Mietende

An seiner Sondersession im Mai hat sich der Nationalrat mit der Revision der Zivilprozessordnung befasst. Der MV Schweiz hatte im Vorfeld vier Empfehlungen formuliert, um den Anliegen der Mietenden mehr Gewicht zu verleihen und ihren Zugang zum Gericht zu verbessern. Der Nationalrat hatte jedoch kein Gehör für die Anliegen der Mietenden und lehnte die entsprechenden Minderheitsanträge ab. Die Vorlage geht wegen Differenzen zurück an den Ständerat.

Weniger Schlichtungen

Von Juli bis Dezember 2021 wurden rund 8,5 % weniger Schlichtungsverfahren eingeleitet als im Vorsemester und sogar 17,6 % weniger als im zweiten Halbjahr 2020. Dies ist der tiefste Wert seit 2011. Dagegen nehmen die Fälle, bei denen es um die Anfechtung des Anfangsmietzinses geht, seit 1999 kontinuierlich zu. Aufgabe der Schlichtungsstellen ist es, bei Streitigkeiten aus Mietverhältnissen über Wohn- und Geschäftsräume eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen.

Kommunale Mietzinsbeschränkungen

Ein vom MV Schweiz in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten erachtet es als zulässig, auf kommunaler Ebene Mietzinsbeschränkungen einzuführen, um übermässigen Mietzinserhöhungen bei Sanierungen und Renovationen entgegenzuwirken. Mietpreisbeschränkungen gibt es bereits auf kantonaler Ebene in der Waadt, in Genf und demnächst in Basel-Stadt.

Vorsorgegeld für Wohnungskauf

Der Ständerat will den erlaubten Anteil an Pensionskassengeldern für den Kauf von Wohneigentum nicht erhöhen. Er hat in der Juni-Session eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat oppositionslos abgelehnt. Dieser hatte im Frühling einen Kommissionsvorstoss angenommen, der diesen Anteil auf 100 Prozent erhöhen wollte. Aktuell darf die Hälfte der zweiten Säule zu diesem Zweck verwendet werden. Die vorberatende Kommission des Ständerats hatte die Ablehnung der Motion beantragt, weil sie befürchtete, dass eine Änderung die Immobilienpreise weiter in die Höhe treiben könnte.