Wohneigentum
In der Schweiz können sich nach eigenen Angaben vier Fünftel der Menschen, die sich Wohneigentum wünschen, solches nicht leisten. Grund dafür: zu hohe Preise und ein zu kleines Vermögen. Zu diesen Resultaten kommt eine Studie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften. Nur für knapp einen Fünftel ist Wohneigentum in erster Linie eine Investition. Neun von zehn Befragten wünschen sich ein langfristiges Zuhause, Gestaltungsfreiheit und Unabhängigkeit von Vermieter*innen.
Vernehmlassung CO2-Gesetz
Anfang April ist die Frist für die Vernehmlassung zum neuen CO2- Gesetz abgelaufen. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) fordert, dass bei einer Auszahlung von Fördergeldern keine Kündigungen ausgesprochen werden dürfen. Mietzinserhöhungen sollen zudem von amtlicher Seite kontrolliert werden. Weiter soll der Überwälzungssatz bei Sanierungen von aktuell 50 bis 70 % auf 30 bis 50 % gesenkt werden. Gemäss einer Studie der Hochschule Luzern entspricht dieser Wert dem effektiven wertvermehrenden Anteil. Der Bundesrat wird ausserdem aufgefordert, auf Sanierungen statt Abriss von Wohngebäuden zu setzen. Dies ist nicht nur für die Klimapolitik wichtig, es ermöglicht den Mieter*innen auch, in ihren Wohnungen zu bleiben.
Urteil Airbnb
Die Untervermietung seiner Wohnung über Airbnb kommt den Mieter einer Pariser 2-Zimmer-Wohnung teuer zu stehen. Zwischen 2016 und 2020 hatte der Mann die Wohnung für 178 Euro pro Tag untervermietet und insgesamt fast 200 000 Euro kassiert. Weil er die Klausel im Mietvertrag nicht beachtete, nach der eine Untervermietung der schriftlichen Zustimmung der Eigentümer bedarf, muss er das Geld gemäss Urteil des zuständigen Gerichts nun den Eigentümern überweisen. Dies berichtete die Zeitung «Le Figaro». Der Mieter und Airbnb verstiessen zudem gegen die französische Vorschrift für grössere Städte, nach der Mietwohnungen höchstens 120 Tage im Jahr touristisch untervermietet werden dürfen.