Bundesgericht lässt Mieter*innen im Regen stehen
Das Bundesgericht hat in einem Leiturteil die Rechtsprechung zur Berechnung der zulässigen Mietzinserhöhung nach einer Wohnungssanierung neu beurteilt. Damit werden die Mietzinse nach Sanierungen noch höher – obwohl schon heute viel zu hohe Mietzinserhöhungen verrechnet werden. Mit diesem Urteil begünstigt das Bundesgericht einmal mehr die Vermieterseite und ihre Immobilienrenditen statt der Kaufkraft der Mieter*innen.
Achtung, Leitzins ≠ Referenzzins!
Im September 2024 hat die Schweizerische Nationalbank SNB den Leitzins bereits zum dritten Mal in Folge gesenkt. Dieser liegt nun bei 1 Prozent. Aber: Das bedeutet (noch) nicht, dass Mietende eine Mietzinssenkung verlangen können. Die Mietzinse orientieren sich am Referenzzinssatz, der vierteljährlich durch das Bundesamt für Wohnungswesen BWO publiziert wird. Dieser liegt aktuell bei 1,75 Prozent und kann frühestens im Dezember 2024 sinken. Eine Senkung des Mietzinses aufgrund des Referenzzinssatzes können Mietende erst dann einfordern – und auch dann nur, wenn sie zuletzt eine Erhöhung aufgrund des steigenden Referenzzinses erhalten haben oder der Vertrag auf einem Referenzzins von 1,75 Prozent oder höher basiert.