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Individuelle Abrechnung 

Statt sie individuell abzurechnen, werden die Heizkosten in rund zwei Dritteln aller Mehrfamilienhäuser in der Schweiz anhand der Wohnungsgrösse zwischen den Mietenden aufgeteilt. Diese Zahl beruht auf einer Schätzung des Verbands für Energie- und Wasserkostenabrechnung, über die der «Kassensturz» kürzlich berichtete. Der Mieterinnen- und Mieterverband fordert seit langem eine individuelle Abrechnung der Heizkosten, nicht zuletzt auch vor dem aktuellen Hintergrund, dass sich das Energiesparen für die einzelnen Mietenden auch lohnen soll. 

Positionen Energiemangellage 

Die angespannte Lage auf dem Energiemarkt betrifft die Mietenden stark. Der MV beteiligt sich deshalb an den entsprechenden Konsultationen auf Bundesebene. Grundsätzlich befürwortet der Verband die Energiesparkampagne und ist Gründungsmitglied der Energiespar-Alliance. Er spricht sich aber gegen Beschränkungen oder Verbote im Privatbereich aus. Bei einer ersten Konsultation hat sich der MV gegen eine generelle Beschränkung auf 19 Grad für alle gasbeheizten Innenräume ausgesprochen. Der Bundesrat hat die Massnahme überarbeitet und schreibt für den Fall einer Knappheit eine Höchsttemperatur von 20 Grad vor. In der Konsultation zum Strombereich spricht sich der MV gegen die Begrenzung auf 18 Grad aus, die für den Fall einer Knappheit in elektrisch beheizten Räumen (Elektroheizungen und Wärmepumpen) vorgesehen ist. 

Referenzzinssatz: Trendwende 

Der Referenzzinssatz bleibt auch per 1. Dezember bei 1,25 Prozent. Zwar ist der Durchschnittswert aller Schweizer Immobilienhypotheken, auf dem der Referenzzinssatz beruht, von 1,17 auf 1,18 gestiegen. Da der Referenzzinssatz aber jeweils auf Viertelprozente auf- oder abgerundet wird, bleibt er vorläufig bei 1,25 Prozent. Der Anstieg von 1,17 auf 1,18 bedeutet dennoch eine Trendwende, denn seit seiner Einführung 2008 ist der Wert kontinuierlich gesunken. Expert*innen rechnen damit, dass er im nächsten Jahr auf 1,5 Prozent ansteigen wird.