Ombudsstelle

Der Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz (MVD) hat seine Ombudsstelle neu besetzt. Neu wird das Amt von Catherine Berger und Raquel Pais ausgeübt.

Catherine Berger ist seit rund zwanzig Jahren als selbstständige Anwältin tätig. Sie habe früh festgestellt, dass gute und vor allem dauerhafte Lösungen eines Konflikts in der Regel nur möglich seien, wenn die Streitparteien gemeinsam eine Lösung finden, sagt sie. Bald nach ihrer Ausbildung zur Rechtsanwältin absolvierte sie deshalb eine Weiterbildung als Mediatorin. Heute besteht rund die Hälfte ihrer Arbeit aus Mediationen oder mediativer Beratung. Auch wenn sich Catherine Berger hauptsächlich mit dem Familienrecht befasst, kommt sie doch immer wieder mit dem Mietrecht in Berührung, da Wohnen ein Grundbedürfnis des Menschen abdeckt und gerade auch in familienrechtlichen Konflikten die Mietsituation wesentlich ist. 

Raquel Pais ist seit gut zehn Jahren als Rechtsanwältin tätig. Zunächst bei einer grossen Rechtsschutzversicherung, wo sie das erste Mal mit der Mediation in Verbindung kam. Dabei habe sie festgestellt, dass die Mediation zu nachhaltigen und annehmbaren Lösungen zwischen den Streitparteien führten, und beschloss, sich auf diesem Gebiet weiterzubilden. Seit rund vier Jahren ist Raquel Pais als Rechtsanwältin und Mediatorin in einer Anwaltskanzlei in Zürich tätig und insbesondere auf vertragliche Auseinandersetzungen (wie im Arbeits- und Mietrecht) und strafrechtliche Angelegenheiten spezialisiert. Darüber hinaus führt sie in diesen Bereichen, aber auch im Familienrecht – auf welches sie sich in der Mediationsausbildung spezialisiert hat – regelmässig Mediationen durch. 

Die Ombudsstelle des MVD wurde 2014 neu geschaffen und wird jeweils für die Dauer von zwei Jahren besetzt. Ihre Aufgabe ist es, bei Konflikten zwischen einem Mitglied und dessen Sektion zu vermitteln, wenn der interne Beschwerdeweg ausgeschöpft ist. Die Ombudsstelle kann auch von Nichtmitgliedern angerufen werden, die Dienstleistungen einer Sektion in Anspruch genommen haben. 

Reicht eine Person beim MVD oder direkt bei der Ombudsstelle mündlich, brieflich oder per Mail eine Beschwerde ein, wird die Ombudsstelle tätig. Sie prüft, ob sich die betreffende Sektion der beschwerdeführenden Person gegenüber rechtmässig, korrekt und fair verhalten hat. Nach Abschluss der Prüfung informiert die Ombudsstelle die Parteien über das Ergebnis und legt nach Möglichkeit einen Vermittlungsvorschlag vor.