Kommentar

Carlo Sommaruga, Präsident MV Schweiz

Dialog. Wirklich?

Im Dezember 2020 hat der Ständerat eine Motion angenommen, die den Bundesrat auffordert, eine ausgewogene Revision der Regeln zur Mietzinsgestaltung vorzunehmen. Er vertrat die Auffassung, eine Modernisierung des Mietrechts sei nur möglich, wenn sie auf einem Konsens der Sozialpartner beruht. In der Tat ist sowohl die Vermieter-als auch die Mieterseite in der Lage, ein Referendum gegen eine als unausgewogen empfundene Vorlage zu gewinnen. Der MV Schweiz hat sein Referendum denn auch bereits angedroht. 

Im März beschloss eine Mehrheit aus SVP, FDP und CVP in der Rechtskommission des Nationalrats jedoch, die Motion abzulehnen. Stattdessen wählte sie den Weg der politischen Konfrontation, indem sie auf die Umsetzung der parlamentarischen Initiativen zur Stärkung der Marktmiete gegenüber der Kostenmiete pochte. Der Nationalrat wird in der Juni-Session endgültig über die Motion entscheiden. 

Gleichzeitig bereitet das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin einen Dialog zum Mietrecht vor, der unmittelbar nach der Juni-Session beginnen soll. Man kann sich fragen, wozu dieser Prozess überhaupt noch gut sein soll, falls die Parlamentsmehrheit die Motion in der Juni-Session ablehnt. 

Noch unklar ist, wen das BWO zum geplanten Dialog einladen will. Diese Frage muss aber klar beantwortet werden, denn es ist undenkbar, dass sich der MV Schweiz auf einen Prozess einlässt, der die Sozialpartner nicht einbezieht und bei dem die Mehrheit grundsätzlich mieterfeindlich ist. 

Angesichts dieser Ungewissheiten über die Motion und den Dialog müssen wir uns weiter auf ein Referendum vorbereiten.