Kaum Auswirkungen für Mietende

Das neue CO2-Gesetz ist das wichtigste Schweizer Instrument zur Umsetzung des Klimaschutzes.

Das neue CO2-Gesetz betrifft Mietende bloss beim Heizen und über die CO2-Abgabe. Und auch dort nur sehr geringfügig.

Am 13. Juni können sich die Stimmberechtigten an der Urne zum revidierten CO2-Gesetz äussern. Das Gesetz ist das wichtigste Schweizer Instrument zur Umsetzung des Klimaschutzes. Das aktuelle CO2-Gesetz deckte die zweite Periode des Kyoto-Protokolls ab und lief Ende 2020 aus. Für die Periode nach 2020 gelten die Bedingungen des Pariser Klimaabkommens, das die Schweiz 2017 ratifiziert hat. Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 50 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Das revidierte Gesetz soll die nationale Umsetzung dieser Verpflichtung sicherstellen und per 2022 in Kraft treten. 

Gegen das Gesetz hat eine Allianz aus rechten Parteien, der Auto-und der Erdöl-Lobby sowie dem Hauseigentümerverband das Referendum ergriffen. In ihrer Kampagne warnt sie insbesondere vor steigenden Mieten («Für Mieter kann es so richtig teuer werden»). Diese Argumentation hält jedoch einer Überprüfung nicht stand. Abgesehen davon, dass der Absender nicht sehr glaubwürdig ist, ist die Aussage auch falsch. Denn das neue Gesetz hat – wenn überhaupt – nur marginale Auswirkungen auf die Mietenden. Treffen kann es sie, wenn etwa die fossile Heizung ihres Wohnhauses ersetzt wird oder wenn sie eine höhere CO2-Abgabe zahlen müssen, weil sie mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas heizen. 

Keine Mehrbelastung wegen Sanierungen 

Seit 2010 fördern Bund und Kantone Sanierungen an bestehenden Gebäuden, durch die der CO2-Ausstoss verringert wird – etwa durch den Ersatz fossiler Heizungen oder die Isolation der Gebäudehülle. Pro Jahr wird zurzeit jedoch nur ein Prozent des Gebäudebestands saniert. Das ist zu wenig. Durch das neue CO2-Gesetz soll dieser Prozess deshalb beschleunigt werden, der Umstieg würde weiterhin mit Fördermitteln unterstützt. 

Ist der Ersatz durch eine nicht-fossile Heizung teurer, als er es bei einer fos-silen Heizung gewesen wäre, können die Mehrkosten auf die Mietenden überwälzt werden. Von diesen Kosten müssen allerdings die erhaltenen Fördergelder sowie der Teil, der nicht wertvermehrend ist, abgezogen werden. Wie Berechnungen zeigen, fällt der mögliche Mietzinsaufschlag pro Haushalt kaum ins Gewicht. Umso mehr, als neue Heizsysteme in vielen Fällen zu tieferen Kosten für das Heizmaterial führen und durch die bessere Wärmedämmung die Nebenkosten sinken. 

Selten Mehrkosten durch CO2-Abgabe 

Durch das neue CO2-Gesetz kann die CO2-Abgabe auf Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas von heute 96 auf bis zu 210 Franken pro Tonne CO2 erhöht werden. Dies gilt für den Fall, dass die Schweiz bis 2030 ihre Zwischenziele zur CO2-Reduktion verfehlt. Von der CO2-Abgabe werden jedoch zwei Drittel an die Bevölkerung und die Wirtschaft rückverteilt. Die Rückerstattung für die Bevölkerung erfolgt via Krankenkassenprämien, beim höchsten Abgabesatz beträgt sie pro Person und Jahr 75 Franken. 

Aufgrund der oben besprochenen Massnahmen zur Förderung klimafreundlicher Heizungen im CO2-Gesetz ist davon auszugehen, dass die Mehrheit der Mietenden 2030 in einer Wohnung mit einer fossilfreien Heizung oder in einer Wohnung mit tiefem Energieverbrauch lebt und keine oder bloss eine niedrige CO2-Abgabe bezahlt. In einzelnen Fällen sind jedoch zusätzliche Kosten für die Mietenden möglich, wie die Berechnungen einer Studie von Infras/Swisscleantech (2019) zeigt: 

Für einen Familienhaushalt (2 Erwachsene, 2 Kinder, Wohnung 80 Quadratmeter, schlechter energetischer Zustand, Einkommen brutto 85 000 Franken pro Jahr), der fossil heizt, beträgt die CO2 -Abgabe nach Abzug der Rückerstattung heute 140 Franken jährlich für Heizen und Warmwasser. Bei einer Annahme des CO2-Gesetzes würde die Abgabe für diese Familie nach Abzug der Rückerstattung auf maximal 520 Franken jährlich steigen. Das sind Mehrkosten von gut 30 Franken monatlich. Für einen vergleichbaren Familienhaushalt mit einem tiefen fossilen Energieverbrauch hingegen liegt die CO2-Abgabe bereits heute bei 0 Franken. Die Rückerstattung würde von heute 240 Franken auf 300 Franken jährlich im Jahr 2030 steigen. 

Forderungen für die Umsetzung 

Bei einer Annahme des CO2-Gesetzes stellt der Mieterinnen- und Mieterverband in zwei Bereichen Forderungen für dessen Umsetzung. 

Mietzinsaufschläge begrenzen: Mietzinsaufschläge nach Sanierungen müssen allgemein stärker begrenzt werden. Bei umfassenden Sanierungen muss der Überwälzungssatz von heute 50 bis 70 Prozent auf 30 bis 50 Prozent gesenkt werden. Bei einer Auszahlung von Fördergeldern muss die Mietzinserhöhung ausserdem von amtlicher Seite kontrolliert werden. 

Keine Kündigungen: Wer von Fördergeldern für energetische Sanierungen profitiert, soll keine Kündigungen aussprechen dürfen. So kann verhindert werden, dass die Vermieterschaft nebst den Fördergeldern auch von höheren Mieteinnahmen profitiert. Liegenschaften sollen ausserdem wenn immer möglich saniert statt abgerissen und neu gebaut werden. Dies ermöglicht den Mietenden, in ihren Wohnungen zu bleiben, erhält zahlbaren Wohnraum und wirkt der Verdrängung entgegen.

Text: Andrea Bauer