Es sind die Abzüge!

Die Besteuerung von Wohneigentum – ein politischer Dauerbrenner. Foto: Reto Schlatter

Die Debatte um die Besteuerung von Wohneigentum geht auch die Mietenden etwas an.

Der Eigenmietwert ist eigentlich ein seltsames Konstrukt: Wenn ich eine Wohnung oder ein Haus besitze, muss ich den Betrag versteuern, den ich einnehmen würde, wenn ich diesen Wohnraum vermieten würde, statt ihn selber zu bewohnen.
Das ist schwer zu verstehen, und es erstaunt deshalb eigentlich auch nicht, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts ein Dauerbrenner auf der politischen Agenda ist. In der aktuellen Herbstsession ist mal wieder der Ständerat dran. Der Mieterinnen- und Mieterverband lehnt die aktuelle Vorlage ab, die Delegierten haben dies an ihrer Versammlung mit einer Resolution bekräftigt (siehe rechte Seite). Was aber geht diese Debatte überhaupt die Mietenden an?

Die Abzüge sind das Problem

Das Problem ist eben eigentlich gar nicht der Eigenmietwert, sondern es sind die Abzüge (für Hypothekarschulden oder Unterhalt etwa), welche die Eigentümer*innen im Gegenzug bei den Steuern machen können. Für diese sollten die Mietenden sich sehr wohl interessieren. Denn es handelt sich um ein Privileg für Eigentümer*innen, und dieses will deren Lobby im Parlament auf keinen Fall hergeben – ganz im Gegensatz zum Eigenmietwert.
Nur: Keinen Eigenmietwert mehr versteuern, aber weiterhin Abzüge bei den Steuern machen? – Das geht natürlich nicht! Die Mietenden können ja ihren Mietzins auch nicht von den Steuern abziehen. Mieter*innen und Wohneigentümer*innen müssen bei gleicher Einkommens- und Vermögenssituation steuerlich gleich belastet werden, so will es die Verfassung. Und so wollte es auch die ursprüngliche parlamentarische Initiative, welche forderte, dass eine Revision «im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben keine unzulässigen Disparitäten zwischen Mieterinnen und Mietern und Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern» schaffen solle.
Der Vorschlag, wie er jetzt vom Parlament behandelt wird, will zwar sowohl den Eigenmietwert als auch die Abzüge abschaffen. Er lässt aber ein Hintertürchen ganz weit offen, indem er den Kantonen explizit die Möglichkeit lässt, diverse Abzüge beizubehalten – was diese zweifellos tun werden. Ausserdem besteht die grosse Gefahr, dass nach Abschaffung des Eigenmietwerts auf nationaler Ebene Stück für Stück alte und neue Abzüge wieder eingeführt werden.
Der MV ist nicht grundsätzlich gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts. Ohne gleichzeitige Abschaffung der Abzugsmöglichkeiten ist sie für Mieter*innen aber inakzeptabel.

P. S. Von den rund 2,5 Milliarden Steuerausfällen, die durch die alleinige Abschaffung des Eigenmietwerts entstehen würden, haben wir jetzt noch gar nicht geredet.