Editorial

Wussten Sie, dass die Mieten in der Schweiz während Jahrzehnten kontrolliert wurden? 

Bis 1972 war eine Regulierung des Mietmarktes durch Bund und Kantone ganz normal: Mietzinserhöhungen waren bewilligungspflichtig, überhöhte Mieten wurden gesenkt. Das weiss hierzulande leider kaum noch jemand. Mit dem Überblickstext über das Mietrecht (Seite 7 – 9) wollen wir die Erinnerung daran wieder zum Leben erwecken. Denn angesichts der bevorstehenden Revision des Mietrechts sollten wir uns bewusst sein, was möglich wäre respektive was einmal ganz normal war. 

In der letzten Ausgabe berichtete ich an dieser Stelle über einen Brief, den der MV Anfang Februar an Bundespräsident Guy Parmelin geschickt hatte. Der für Mietangelegenheiten zuständige Bundesrat wurde aufgefordert, angesichts der Pandemie und der zunehmenden finanziellen Not vieler Mietender ein Räumungsmoratorium zu erlassen und die Zahlungsfrist bei Mietrückständen zu verlängern. In seiner Antwort zeigte Bundesrat Parmelin sich zwar besorgt über die Situation. Er lehnt aber unsere Forderungen rundweg ab und ist überzeugt, dass «die ergriffenen wirtschaftlichen und sozialen Massnahmen von Bund und Kantonen am besten geeignet sind, um diese Krise zu überwinden». Per Newsletter informierte der MV die Mitglieder über diese Antwort und ermunterte sie, Bundesrat Parmelin ein Mail zu schreiben. Dem Aufruf sind bereits über 1500 Personen gefolgt und es dürften noch deutlich mehr werden. Das ist fantastisch – vielen Dank allen, die mitgemacht haben! 

Nun ja, der Bundesrat änderte seine Meinung zwar nicht. Die vielen Mails aus den Reihen der Mieterschaft sind aber ein starkes Zeichen. Gerade hinsichtlich der bevorstehenden Revision des Mietrechts, bei der sich Bundesrat Parmelin vermutlich kaum gross für die Mietenden einsetzen wird … 

Herzliche Grüsse 

Andrea Bauer