Editorial

Andrea Bauer, Verantwortliche Redaktorin

Ende 2022 habe ich fürs M+W unseren Rechtsberater Fabian Gloor zum Referenzzinssatz interviewt. Schon damals war klar, dass dieser Wert irgendwann im Verlauf dieses Jahres ansteigen würde – und als Folge davon viele Mieten.

Am 1. Juni nun hat das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gegeben, dass es so weit ist: Der Referenzzinssatz ist von 1,25 auf 1,5 Prozent gestiegen. In dieser Ausgabe sagen wir Ihnen darum jetzt, wie sie am besten vorgehen, wenn Sie eine Mietzinserhöhung erhalten. Das Wichtigste: Handeln Sie rasch (sie haben nur 30 Tage für eine Anfechtung) und überprüfen Sie mithilfe unseres Mietzinsrechners, ob die Mietzinserhöhung plausibel ist. Ihre Miete darf nämlich nicht beliebig erhöht werden.

Als ich neu beim MV arbeitete und der Referenzzins sank, riet ich allen in meinem Umfeld, unbedingt eine Mietzinssenkung einzufordern. Ein Kollege antwortete mir darauf, sein Mietzins sei schon in Ordnung, er brauche keine Reduktion. Auch jetzt mögen einige Mieter*innen vielleicht denken, 50 Franken mehr pro Monat seien ja nicht viel. Das Problem dabei (abgesehen davon, dass jeder Franken ungerechtfertigte Mietzinserhöhung einer zu viel ist): Der Referenzzinssatz wird mit grosser Wahrscheinlichkeit weiter ansteigen. Und wenn Sie jetzt eine ungerechtfertigte Mietzinserhöhung nicht innert 30 Tagen anfechten, dann gilt diese. Aber nicht nur das: Sie bildet auch die Basis für die nächste Erhöhung, sodass es bald nicht mehr «bloss» 50, sondern 100 oder 200 Franken mehr Miete pro Monat sein könnten.

Sollten Sie also in den nächsten Tagen oder Wochen eine Mietzinserhöhung erhalten, überprüfen Sie sie umgehend und fechten Sie sie an, wenn sie nicht nachvollziehbar ist.