Editorial

Von der nationalen politischen Ebene gibt es leider mal wieder nichts Erfreuliches zu berichten. Sowohl der National- als auch der Ständerat haben in der Dezember-Session die Einführung einer Mietzinskontrolle abgelehnt. Und Bundesrat Guy Parmelin, unser «Wohnminister», ist gegen jegliche Hilfe für Geringverdienende, denen wegen der hohen Energiepreise bei den Nebenkosten happige Nachforderungen drohen. 

Dabei sind die hohen Energiepreise noch nicht einmal die einzige Herausforderung, die uns im nächsten Jahr erwartet. Gleich zwei aktuelle Entwicklungen werden nämlich den Anstieg der Mietzinse weiter befeuern: die rückläufige Bautätigkeit und der daraus folgende Wohnungsmangel einerseits, der Anstieg des Referenzzinssatzes anderseits. Gleichzeitig sinken wegen der Teuerung die Realeinkommen und viele Menschen haben weniger im Portemonnaie. 

Auch wenn wir uns gegenüber manchen Entwicklungen manchmal machtlos fühlen mögen: In der Praxis lohnt es sich oft, wenn man sich als Mieter*in wehrt. Dieser Meinung ist auch unser Mietrechtsexperte Fabian Gloor. M+W hat mit ihm über den prognostizierten Anstieg des Referenzzinses gesprochen und ihn gefragt, was man als Mieter*in tun kann, wenn es so weit ist. Dass es sich tatsächlich lohnen kann, etwas zu tun, zeigt die schöne Geschichte von Margrit Brunner. Sie erhielt von der Schlichtungsbehörde nicht nur eine Mieterstreckung zugesprochen, sondern auch noch eine finanzielle Entschädigung. Sie kenne eben ihre Rechte als Mieterin, weil sie sich immer gut informiere, sagte Margrit Brunner unserer Autorin. 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine gute Lektüre und hoffe, dass Sie nach dieser mehr über Ihre Rechte als Mieter*in wissen. Und natürlich wünsche ich Ihnen ein paar erholsame Tage und einen guten Start ins 2023! 

Herzliche Grüsse 

Andrea Bauer