Die ersten beiden sind im Trockenen

MV-Mitglieder bei der Einreichung des Doppelreferendums.

Die zwei Referenden gegen die Aushöhlung des Mietrechts sind eingereicht. Das nächste zeichnet sich bereits ab.

Mitte Januar hat die Allianz «Nein zur Verschlechterung des Mietrechts» zwei Referenden bei der Bundeskanzlei eingereicht. Sie wurden von je fast 80 000 Menschen unterschrieben – für ein Referendum nötig sind 50 000 gültige Unterschriften. 

Die Referenden wenden sich gegen zwei parlamentarische Vorstösse aus der Feder der Immobilienlobby. Deren Ziel ist es, das Mietrecht so abzuändern, dass Mietende einfacher aus den Wohnungen geworfen und darauf die Mieten und Renditen erhöht werden können. Die Abstimmung über die Gesetzesänderungen wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte dieses Jahres erfolgen. 

Nächstes Referendum in Sichtweite 

Unterdessen hat die Vernehmlassung zu zwei weiteren Änderungen des Mietrechts begonnen, die in einer Vorlage zusammengefasst wurden. Die beiden parlamentarischen Initiativen stammen von Hans Egloff, dem Präsidenten des Hauseigentümerverbandes (HEV). Während die Immobilienlobby mit den oben genannten Vorstössen das Ziel verfolgt, Mietende einfacher loszuwerden, will sie in einem zweiten Schritt die Mieten maximal erhöhen können und gleichzeitig die Anfechtungsmöglichkeiten für die Mietenden massiv einschränken. 

Das Recht, einen überhöhten Anfangsmietzins anfechten zu können, ist für die Mietenden von grosser Bedeutung. Überhaupt ist es die einzige Möglichkeit, wie sie sich gegen zu hohe Mieten wehren können. Der Schutz der Mietenden vor missbräuchlichen Mietzinsen ist in der Bundesverfassung festgeschrieben (Artikel 109). Bei einer Annahme der Gesetzesänderung würde das Mietrecht nicht mehr ausreichen, um diesem Verfassungsauftrag gerecht zu werden. Der MV wird darum alles daran setzen, diese weitere Aushöhlung des Mietrechts zu verhindern – das nächste Referendum ist in Sichtweite. 

Text: Andrea Bauer