Das eigene Kraftwerk am Balkon

Wer Solarpanels am Balkon anbringen will, sollte unbedingt erst das Einverständnis der Vermieterschaft einholen.

Sie möchten einen Fünftel Ihres Strombedarfs selber erzeugen? Kein Problem – nun wird es sogar noch einfacher.

Die gute Botschaft gleich zu Beginn: Mieter*innen dürfen kleine, steckerfertige Solaranlagen bis zu einer Gesamt­leistung von 600 Watt selber installieren. Eine Bewilligung des Stromversorgers (EW) ist nicht erforderlich. Die Anlage muss nach Inbetriebnahme lediglich beim örtlichen EW gemeldet werden, zusammen mit einer «Konformitätserklärung» des Herstellers. Diese garan­tiert, dass beim Produkt alle elektrischen Sicherheitsvorschriften erfüllt sind.

Kosten, Leistung, Fördergeld

Was leistet eine Balkon-Anlage? «Zwei Panels à 300 W erzeugen 600 Watt pro Jahr und decken in etwa den Strombedarf aller elektrischen Küchengeräte», sagt Eric Bush von Topten. Der Wert des selbst erzeugten Stroms beträgt rund 150 Franken, was etwa einem Viertel des Stromverbrauchs einer Wohnung ent­spricht. Bei Gesamtkosten der Solaran­lage von total rund 1000 bis 1500 Franken ist die Investition in acht bis zehn Jahren amortisiert.

Die Lebensdauer der Panels liegt bei mindestens 20 Jahren. Wer in der Stadt Zürich wohnt, kommt ausserdem in den Genuss eines Förderbeitrags von 200 Franken pro Panel ab 250 Watt Leis­tung (www.topten.ch/ewz). Der Solarstrom, der nicht im Haushalt verbraucht wird, fliesst zurück ins Netz und muss von den Elektrizitätswerken vergütet werden, entweder pauschal oder falls bereits ein Smartmeter vorhanden ist, zum üblichen Preis..

Neue Mustervereinbarung

Die zentrale Frage, die sich Mieter*in­nen stellt: Darf ich am Balkon oder an der Fassade Panels anbringen, ohne die Ver­mieterschaft zu fragen? Die Antwort ist klar: Ohne Einverständnis darf man keine Anlage montieren. «Viele haben Be­denken wegen Haftungsfragen für den Fall, dass die Anlage schlecht montiert ist, hinunterfällt und Schaden anrichtet», sagt Eric Bush von Topten. Dazu gibt es seit Anfang 2024 eine Mustervereinbarung zwischen Vermieter*in und Mie­ter*in, welche Haftungs- und Versiche­rungsfragen klärt. Sie wurde von Topten, Casafair und Mieterinnen- und Mieter­verband ausgearbeitet (www.mieterver­band.ch/solar).

Mieter*innen sind verantwortlich für die fachgerechte (sturmsichere) Montage der Panels am Geländer. Das Gewicht eines Panels mit Rahmen liegt immerhin bei 20 Kilo und braucht dementsprechend eine solide Befestigung. Es gibt Solaranlagen-Anbieter, welche die Montage (auf Wunsch) anbieten. Wer handwerklich einigermassen begabt ist oder eine ent­sprechende Person im Freundeskreis hat, kann dies auch selber machen. Manche Anbieter bieten Montagesets an, zum Beispiel www.erneuer.bar.

Die Solaranlage muss beim Auszug wieder demontiert werden. Sie kann aber auch den Wohnungsnachfolger*innen weiterverkauft werden.

Ultraleichte Panels von 3 Kilogramm

Dass die Panels boomen, belegt die lange Liste von Topten-geprüften Pro­dukten: Diese enthält derzeit 74 Einträge von Solarpanels (www.topten.ch/private/ products/solar_panels).

Das neuste Produkt sind dünne, ultra­leichte Panels aus Kautschuk mit einem Gewicht von lediglich 3 Kilo pro Stück. Die zwei flexiblen Solarpanels à 145 W haben insgesamt 290 Watt Leistung. Es gibt auch ultraleichte Produkte an einem Stück (200 x 68,5 x 3 mm) zu 300 W. Die Lieferung des Solarhändlers umfasst Kabelbinder für die Montage sowie einen Modulwechselrichter mit Anschlusskabel. Der Wechselrichter transformiert den Gleichstrom des Panels zu Wechselstrom. Ist das Ganze einmal zusammengesteckt, steht der Inbetrieb­nahme des kleinen Kraftwerks nichts mehr im Weg und die Panels können per Kabel an die Aussensteckdose im Balkon- Aussenbereich angeschlossen werden.

    Text: Stefan Hartmann, Topten