Bundesrat will «etwas dämpfen»

Parmelins runder Tisch zur Wohnungsknappheit

Der Bundesrat will mietzinsdämpfende Massnahmen ergreifen. Seine konkreten Vorschläge wären aber praktisch wirkungslos – und kämen erst noch viel zu spät. 

Die erneute Erhöhung des Referenzzinssatzes vom 1. Dezember führt für viele Haushalte zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung. Denn nach den Heizkosten und den Krankenkassenprämien werden nun nochmals viele Mieten steigen. 

Mit Blick auf eine mögliche Erhöhung forderte der Mieterinnen- und Mieterverband darum den Bundesrat Mitte November auf, die Überwälzung des Referenzzinssatzes auf die Mieten vorläufig auszusetzen. 

Gleichzeitig forderte der Verband konkrete Vorschläge dazu, wie missbräuchliche Mietzinserhöhungen verhindert werden können. Bereits heute basieren viele Mieten auf missbräuchlichen Renditen, folglich sind auch deren Erhöhungen missbräuchlich. 

Bundesrat macht eigene Vorschläge 

Der Bundesrat hat bis Redaktionsschluss zwar keine Stellung zu den Forderungen bezogen. Immerhin beschäftigte er sich an einer Sitzung Ende November mit «der Problematik der steigenden Mieten» und beschloss, «mit gezielten, kurzfristig umsetzbaren Massnahmen einen Beitrag zu leisten, um diese Entwicklung etwas zu dämpfen», wie einer Medienmitteilung zu entnehmen ist. 

Konkret wurde das Departement von Bundesrat Guy Parmelin damit beauftragt, für Sommer 2024 eine Vernehmlassung vorzubereiten und wissenschaftlich überprüfen zu lassen, ob das geltende Modell für Mietzinsanpassungen noch zeitgemäss ist. In die Vernehmlassung geschickt werden vier mögliche Massnahmen.

Zwei davon würden die Möglichkeiten bei der Mietzinserhöhung etwas einschränken. Die anderen beiden für mehr Transparenz auf den Formularen sorgen, die bei einer Mietzinserhöhung respektive bei der Mitteilung des Anfangsmietzinses an die Mietenden abgegeben werden müssen. Letzteres gilt aktuell nur in sieben Kantonen. 

Selbst wenn die Massnahmen sinnvoll wären: In Kraft treten würden sie viel zu spät.

Marginale Wirkung auf Mieten 

Gut, macht der Bundesrat endlich etwas gegen die steigenden Mieten, könnte man nun denken. Schaut man die Massnahmen aber etwas genauer an (oder fragt eine*n Mietrechtler*in), zeigt sich schnell: Das macht den Braten auch nicht feiss. Auf das Mietzinsniveau hätten die vorgeschlagenen Massnahmen, sollten sie dereinst tatsächlich umgesetzt werden, nämlich nur eine sehr marginale Wirkung. Wenn die Teuerung statt zu 40 nur noch zu 28 Prozent auf die Miete überwälzt werden darf, senkt das eine Miete monatlich gerade einmal um einen einstelligen Frankenbetrag. 

Und selbst wenn die vorgeschlagenen Massnahmen sinnvoll wären: In Kraft treten würden sie frühestens 2025, das ist viel zu spät. Auf die nun anrollenden Mietzinserhöhungen haben sie null Auswirkungen. Schliesslich noch zu den Vorschlägen des Bundesrats, durch mehr Angaben auf Formularen für mehr Transparenz zu sorgen: Transparenz ist gut. Aber mit Transparenz allein senkt man leider noch keine Mieten. Seine Miete senkt man hierzulande in den meisten Fällen dadurch, dass man sie als Mieter*in vor der Schlichtungsstelle anficht. Doch diese Hürde ist hoch – für viele zu hoch. 

Autorin: Andrea Bauer