Niemand kann besser Brände verhüten als Sie

Durch das richtige Verhalten können wir viele Brände verhindern. Das sollten Sie als Mieter*in dazu wissen.

In der Schweiz ereignen sich jedes Jahr rund 10 000 Brände in Gebäuden mit vielen Toten, noch mehr Verletzten und einer Schadenssumme von über 310 Millionen Schweizer Franken. Im besten Fall sind die Folgen eines Brandes klein. Oft aber lassen sich dessen Auswirkungen nur mit aufwändigen Sanierungsarbeiten beseitigen. Der Geruch des Rauchs erinnert noch wochenlang an das Unglück, während persönliche Gegenstände für immer verloren sind – das Hochzeitsfoto, die Lieblingspuppe der Tochter, Fotoalben, Schulzeugnisse oder Kinderzeichnungen. Werte, die zum Teil zwar versichert sind, nie aber ersetzt werden können.

Viele Brände sind auf unsere Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit zurückzuführen. Kurz: Sie wären vermeidbar gewesen. Umso wichtiger ist es, dass wir die Gefahren erkennen und korrekt damit umgehen lernen.

So reagieren Sie richtig, wenn es brennt

Beim Anblick eines Feuers geraten viele Menschen in Panik. Aber gerade dann ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und richtig zu reagieren.

Rufen Sie bei Bränden immer zuerst die Feuerwehr 118. Zu oft wird diese erst nach einem fehlgeschlagenen Löschversuch alarmiert, wodurch wertvolle Minuten verloren gehen. Wählen Sie daher lieber einmal zu viel den Notruf als einmal zu wenig. Danach sollen Mitmenschen und Tiere gerettet werden. Und erst am Schluss soll versucht werden, kleinste Brände selbst zu löschen. Verlassen Sie jedoch die Gefahrenzone sofort, wenn Sie das Feuer nicht löschen können. Und ganz wichtig: Bringen Sie sich nie selbst in Gefahr. Mehr Infos hier.

Elektrische Geräte als häufige Ursache

Die meisten Haus- und Wohnungsbrände gehen von der Elektrizität aus. Elektrische Geräte sind täglich im Gebrauch. Kühlschränke, Tumbler oder Mehrfachstecker können schnell zur Brandursache werden, wenn sie alt oder defekt sind beziehungsweise nicht korrekt betrieben werden.

5 Sicherheits-Tipps zu elektrischen Geräten

  • Kontrollieren Sie Geräte und Kabel regelmässig auf Verschleisserscheinungen und Kabelbruch. Ersetzen Sie fehlerhafte Materialien sofort.
  • Lassen Sie den Herd beim Kochen nie unbeaufsichtigt.
  • Benutzen Sie das Kochfeld nicht als Ablagefläche.
  • Sind Deformierungen, Risse oder Blähungen an Akkus zu sehen, sollten Sie diese auswechseln und nicht mehr laden.
  • Prüfen Sie regelmässig, ob die verwendeten Steckdosen sowie die Mehrfachstecker und Steckdosenleisten nicht überlastet sind. In der Regel sind sie nur für eine Leistung bis 2300 Watt konzipiert.

Mehr Tipps unter bfb-cipi.ch/geraete

Vorsicht beim Grillieren

Mit den wärmeren Temperaturen steigt auch die Lust auf ein feines Menü vom Grill. Um sich und andere nicht zu gefährden, ist der richtige Umgang mit Grillfeuer wichtig.

5 Sicherheits-Tipps zum Grill

  • Stellen Sie den Grill standfest auf eine stabile Unterlage im Freien.
  • Entfernen Sie Brennbares mindestens 1 Meter weit vom Grill.
  • Verwenden Sie keine flüssigen Brandbeschleuniger. Anzündwürfel oder Brennpaste ist sicherer.
  • Lassen Sie die Asche mindestens 48 Stunden auskühlen, bevor Sie diese entsorgen.
  • Kontrollieren Sie beim Gasgrill, ob alle Leitungen, Anschlüsse und Dichtungen in Ordnung sind.

Für das Grillieren auf dem Balkon sind Elektro- und Gasgrills die bessere Wahl. Dies, weil die Rauchentwicklung kleiner ist und zudem keine Gefahr von Funkenflug besteht. Besonders wichtig ist auf dem Balkon, dass der Abstand von einem Meter zu Brennbarem eingehalten wird.

Lesen Sie vorgängig im Mietvertrag oder in der Hausordnung, ob in Ihrem Gebäude das Grillieren auf dem Balkon überhaupt erlaubt ist.

Mehr Tipps unter bfb-cipi.ch/grill

Brandschutz im Treppenhaus

Bei Bränden werden Hauseingänge und Treppenhäuser zu Fluchtwegen für die Bewohner*innen. Für Feuerwehr, Sanität oder Polizei wiederum sind sie Rettungswege. Daher ist es wichtig, dass diese Orte sicher und frei von brennbaren Materialien sind. Die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften schreiben Folgendes vor:

  • Hauseingänge, Treppenhäuser, Zwischenpodeste, Nischen, Stauräume unter Treppen, Korridore und Vorplätze sind jederzeit frei und sicher benutzbar zu halten. Diese Orte dürfen keinem anderen Zweck dienen. Eine Wohnung darf also nicht ins Treppenhaus erweitert werden.
  • Die Durchgangsbreite darf nicht eingeschränkt werden und muss mindestens 1,20 m betragen.
  • Gegenstände wie Kinderwagen, Velos, Möbel und Garderoben gehören nicht ins Treppenhaus.
  • Das Lagern von brennbaren Materialien wie Altpapier, Brennholz oder Gasflaschen ist nicht erlaubt.
  • Löscheinrichtungen müssen jederzeit ungehindert benutzbar sein und gemäss Herstellerangaben periodisch gewartet werden.
  • Brandschutztüren immer schliessen und freihalten. Sie dürfen weder permanent festgebunden bzw. verkeilt noch blockiert werden.

Mehr Tipps unter bfb-cipi.ch/brandschutz

Autorenschaft: Beratungsstelle für Brandverhütung BFB

Rechtslage bei Wohnungsbrand
Durch einen Wohnungsbrand verursachte Schäden werden durch verschiedene Versicherungen gedeckt:
•    Schäden am Gebäude sowie meist auch am Innenausbau und an den Installationen im Haus werden von der Gebäudeversicherung übernommen
•    Schäden am Mobiliar der Mieterschaft sind durch deren Hausratsversicherung gedeckt
 
Bezüglich der mietrechtlichen Folgen eines Wohnungsbrandes kommt es darauf an, ob die Wohnung vollständig oder nur teilweise zerstört wurde und wer den Brand zu verantworten hat.

Vollständige Zerstörung der Wohnung:
•    Wurde die Wohnung durch den Brand vollständig zerstört und trägt weder die Vermieterschaft noch die Mieterschaft Schuld
am Brand, so endet das Mietverhältnis und mit ihm die gegenseitigen Ansprüche. Die Mieterschaft muss ab sofort keine Miete mehr bezahlen. Die Vermieterschaft muss der Mieterschaft im Gegenzug auch keine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen.
•    Hat die Mieterschaft den Brand verschuldet, so schuldet sie den Mietzins bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin. Zudem kann sie von der Vermieterschaft oder deren Versicherungen für den entstandenen Schaden belangt werden.
•    Trägt dagegen die Vermieterschaft nachweisbar die Schuld am Brand, hat die Mieterschaft Anspruch auf eine Mietzinsreduktion und Schadenersatz, z. B. für verbrannte persönliche Gegenstände oder für die entstandenen Mehrkosten für eine Ersatzunterkunft. Hat die Mieterschaft dagegen keineLust, den Wiederaufbau der Wohnung abzuwarten, kann sie den Mietvertrag auch fristlos kündigen.

Teilweise Beschädigung der Wohnung:
•    Unabhängig davon, ob die Vermieterschaft eine Schuld am Brand trifft oder nicht, muss sie den Vertrag erfüllen und die Wohnung weiter zur Verfügung stellen. Während der Zeit der Renovation und Instandstellung hat die Mieterschaft Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Deren Höhe ist abhängig davon, wie stark die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist. Ist die Wohnung vorüber- gehend unbewohnbar, beträgt die Mietzinsminderung 100 %.
•    Wenn die Mieterschaft selber die Schuld am Brand trägt, so hat sie keinen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Vielmehr muss
sie mit Schadenersatzforderungen vonseiten der Vermieterschaft oder deren Versicherungen rechnen

Autor: Fabian Gloor